Gustatorisches Riechen nach Güttich

Beim Riechtest nach Güttich [1] werden jeweils 0,1 ml von 4 alkoholhaltigen Lösungen (2 reine Riechstoffe und 2 Mischstoffe) mit einem Glasstäbchen auf die Zunge aufgebracht und erreichen retrograd das Riechepithel. Der Testsatz umfasst die Aromen "Halb und Halb" (Kräuterlikör), "Kakao mit Rum" (Kakao, Nuss), "Apricot Brandy" (Mandel, Kirsche), "Kirsch mit Rum" (Sauerkirsche). Das Aroma muss vom Patienten selbst beschrieben werden. Anosmische Patienten können lediglich die gustatorische Komponente (salzig, sauer, süß und bitter) beschreiben, Normosmiker sollten zur Beschreibung Begriffe wie "fruchtig", "Mandel", "Kirsche", "Zimt" u. ä. verwenden.

Vorteile: Der Test ist schnell durchführbar, könnte Simulanten aufdecken (der Patient denkt, er „schmecke“, und beschreibt den Riechstoff). Anosmikern gelingt es schwerer als Hyposmikern und Normosmikern, die Aromen zu beschreiben

Nachteil: Auch für Normosmiker gestaltet sich die Bennennung der Aromen schwierig. Die Unterscheidung von Hyposmikern und Anosmikern scheitert an der ungenügenden Sensitivität (86 %) und Spezifität (62 %) [2]. Dies limitiert den routinemäßigen klinischen Einsatz. Die Verwendung verbietet sich bei abstinenten Alkoholikern.

[1] Güttich H. Gustatorische Riechprüfung mit Riechstoffen und Mischreizschmeckstoffen. Arch Ohr-, Nas- u Kehlk-Heilk 1961; 178:327-330

[2] Hummel T, Rosenheim K, Knecht M, Heilmann S, Mürbe D, Hüttenbrink KB. Der gustatorische Riechtest in der Technik nach Güttich: Eine Überprüfung der klinischen Wertigkeit. Laryngorhinootologie. 1999 Nov;78(11):627-31.